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Werbung ist seit jeher das A und O, um auf sich aufmerksam zu machen. Wohl jeder kennt die sogenannten Kundenstopper, an denen kaum jemand vorbeikommt. Aufsteller lassen sich nicht nur...

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Turin - die Hauptstadt des Piemont entdecken

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M’Uniqo Bar München - Wanderlust im Glas

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Griechische Kochkunst in Athen: Das Makris Athens by Domes

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Ruggable x Michael Michalsky: Waschbare Teppiche mit Metropolen-Flair

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Cocktail X Festival: München wird zur Cocktail-Hauptstadt

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Vom 29. April bis zum 10. Mai 2025 verwandelt sich München in ein Paradies für Cocktail-Liebhaber. Das Cocktail X Festival, Deutschlands größtes Event seiner Art, geht in die dritte Runde...

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München: Ein unvergesslicher Städtetrip mit Familie und Freunden

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Eine Städtereise nach München verspricht unvergessliche Erlebnisse, kulturelle Highlights und eine einzigartige Mischung aus Tradition und Moderne. Die bayerische Landeshauptstadt, bekannt für ihre herzliche Gastfreundschaft und ihre reiche Geschichte, eignet...

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Raus aus der Stadt: Die besten Wanderwege im Süden Deutschlands

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In der Natur wandern zu gehen, ist wohl eine der schönsten Freizeitbeschäftigungen überhaupt. Besonders im Süden Deutschlands findet man vielseitige Wanderrouten. Ob Wandern im Allgäu oder im Schwarzwald, über Wanderpfade...

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Wer muss Schnee schippen? Fakten zur Streu- und Räumpflicht thinkstockphotos.com
  • 11. Dezember 2015
  • Redaktion

Wer muss Schnee schippen? Fakten zur Streu- und Räumpflicht

Zwar lässt der Schnee derzeit noch auf sich warten, allerdings gehen Meteorologen davon aus, dass er in jedem Fall kommen wird. Und dann müssen die Gehwege geräumt werden. Aber wer ist eigentlich dafür verantwortlich?

Wer schippt?

Bei allen öffentlichen Straßen und Gehwegen sind die Gemeinden dafür verantwortlich, dass geräumt wird und die Wege sicher genutzt werden können. Etwas anders sieht es aus, wenn Gehwege an privaten Grundstücken liegen. Dann nämlich ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, den Weg von Schnee und Eis zu befreien. Wer sein Anwesen vermietet, kann die Streu- und Räumpflicht aber auf die Mieter übertragen. Das muss aber im Mietvertag geregelt sein. „Allerdings kann sich der Eigentümer nicht gänzlich von seiner Pflicht befreien, da ihn noch immer eine Überwachungs- und Kontrollpflicht trifft“, erklärt die Anwalts- und Steuerkanzlei Sauer und Sauer auf ihrer Homepage.

Räumen ist nicht gleich räumen

Beim Schneeräumen gibt es verschiedene Dinge zu beachten. Wer nur mit der Schneeschaufel einmal einen schmalen Weg freiräumt, tut in der Regel noch nicht genug. Es muss ein rutschfester Weg entstehen, der so breit ist, dass zwei Personen risikolos aneinander vorbeigehen können, mindestens aber einen Meter. Und auch die Uhrzeit ist geregelt. An Werktagen muss prinzipiell von 7 bis 20 Uhr für sichere Wege gesorgt werden. An Sonn- und Feiertagen beginnt die Räum- und Streupflicht erst ab 9 Uhr morgens. Schneit es untertags, muss der Streu- und Räumpflichtige auch im Tagesverlauf geräumte Wege sicherstellen. In manchen Kommunen muss an Sonn- und Feiertagen auch bereits ab 8 Uhr geräumt werden.

Salz in der Regel verboten

Aufgrund der hohen Umweltbelastung sind Streusalz und Salz-Asche-Gemische in den meisten Gemeinden nicht erlaubt. Am besten kommen Split, Kies, Granulat oder Sand zum Einsatz. Die Kosten für die nötigen Werkzeuge und das Streugut trägt der Grundstückseigentümer, sei denn es ist vertraglich anders geregelt.

Genauere Informationen zu Räumzeiten und welche Streumittel eingesetzt werden dürfen, gibt’s bei eurer Gemeinde. Wer unerlaubte Mittel verwendet, muss übrigens mit Bußgeldverfahren rechnen. Wer seiner Streupflicht nicht nachkommt, kann für mögliche Schäden haftbar gemacht werden.