Sommer am Balkon – was ist erlaubt?

Sommer am Balkon – was ist erlaubt?

Je wärmer es wird, desto mehr zieht es die Menschen nach draußen. Gerade in Stadtwohnungen ist der Balkon häufig der Platz der Wahl. Aber was ist am Balkon erlaubt? Darf man auf dem Balkon zum Beispiel grillen?

 

Grillen auf dem Balkon

Die gute Nachricht vorweg: Alle, die gerne grillen, dürfen das – prinzipiell. Wie oft, das ist von Region zu Region unterschiedlich, legt man Urteile der Landesgerichte zu Grunde. Das Landgericht Bonn hat in einem Urteil entschieden, dass zwischen April und September einmal im Monat gegrillt werden darf. Das Landgericht München hält fünf Grillabende für zumutbar, das Landgericht Stuttgart meint, dass drei Mal Grillen pro Jahr vollkommen ausreicht.

Natürlich gibt es Einschränkungen. Die Nachbarn müssen dem Bonner Urteil zufolge bereits zwei Tage vor der geplanten Grillfeier darüber in Kenntnis gesetzt werden. Zudem muss man grundsätzlich so grillen, dass sich niemand beeinträchtigt fühlt, etwa durch starke Rauchentwicklung. Darüber hinaus kann das Grillen auf dem Balkon bereits im Mietvertrag oder der Hausordnung untersagt sein. Dann gibt es auch keine Ausnahmen und hier sollte man auch nicht unnötig Ärger machen. Wer sich nach einmaliger Abmahnung nicht an die Vorgaben hält, dem droht die fristlose Kündigung.

Feiern auf dem Balkon

Dass man auf dem Balkon in geselliger Runde zusammensitzt, kann einem niemand untersagen. Aber auch hier gilt: Die Nachbarn sollten nicht gestört werden. Vor allem ab 22 Uhr hat Ruhe zu herrschen, denn dann beginnt die Nachtruhe. Auch gemeinsames Rauchen auf dem Balkon ist dann nicht mehr zu empfehlen, besonders wenn der Balkon in Richtung eines hallenden Innenhofs hinausgeht. Schon eine normale Gesprächslautstärke kann dann zu viel „Lärm“ sein.

Rauchen auf dem Balkon

Apropos Rauchen auf dem Balkon. Das ist ein ganz eigenes Thema, bei dem sich die Gerichte ebenfalls nicht einig sind. Es wurde sowohl schon eine fristlose Kündigung aufgrund von störendem Zigarettenqualm bestätigt (Landgericht Düsseldorf, (Az.: 24 C 1355/13), als auch eine Klage gegen rauchende Nachbarn abgewiesen. Der Bundesgerichtshof wird sich in naher Zukunft des Themas annehmen. Spätestens dann sollte eine einheitliche Regelung vorhanden sein.  

Wäsche auf dem Balkon

Es gibt Dinge, die man auf einem Balkon nicht tun darf, an die denkt man im ersten Moment gar nicht. Dazu zählt unter Umständen auch das Trocknen von Wäsche. Nicht in jeder Wohnung und nicht zu jeder Zeit ist das Aufhängen von Wäsche auf dem Balkon gestattet. Ob und wann man darf, ist normalerweise im Mietvertrag oder der Hausordnung geregelt. Ist das Verbot, Wäsche auf dem Balkon aufzuhängen aktiv, bedeutet das aber nicht, dass man den Wäscheständer nur noch in der Wohnung aufstellen darf. Wenn der Ständer nicht höher ist als die Brüstung, ist alles im grünen Bereich. In diesem Sinne: Genießt den Sommer am Balkon!