• Athens Capital Hotel - MGallery Collection: Übernachten im Herzen der Metropole

  • Superlative in jeder Hinsicht - Atlantis, The Royal

  • Griechische Kochkunst in Athen: Das Makris Athens by Domes

  • Genussvolles Osterfest: Kulinarische Vielfalt im Atlantis Dubai

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Das Smartphone ist für viele Stadtmenschen unverzichtbar. Wer einen Mobilfunkvertrag in Verbindung mit der Finanzierung eines neuen Handys abschließt, erhält alle zwei Jahre ein neues Gerät. Doch ist das wirklich...

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Marketing der besonderen Art

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Werbung ist seit jeher das A und O, um auf sich aufmerksam zu machen. Wohl jeder kennt die sogenannten Kundenstopper, an denen kaum jemand vorbeikommt. Aufsteller lassen sich nicht nur...

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Leben & Genuss

Athens Capital Hotel - MGallery Collection: Übernachten im Herzen der Metropole

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Im Sonnenuntergang mit Blick auf die Akropolis im Rooftop Pool seine Bahnen ziehen, spannende Signatur Cocktails zu erlesenen Sushi-Kreationen genießen oder Kunstwerke griechischer Künstler bewundern – das Athens Capital Hotel...

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Superlative in jeder Hinsicht - Atlantis, The Royal

Leben & Genuss

Dubai steht seit geraumer Zeit für Superlative jeglicher Art. Mit goldenen Zahnbürsten, blattgoldummanteltem Sushi und einer Hot Stone Massage mit güldenen Steinen setzt das neue Ultra-Luxushotel Atlantis, The Royal dem...

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Fashion & Lifestyle

Griechische Kochkunst in Athen: Das Makris Athens by Domes

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Ruggable x Michael Michalsky: Waschbare Teppiche mit Metropolen-Flair

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Michael Michalsky ist bekannt für seine zeitlosen Designs – ob in der Mode oder im Interior-Bereich. Nun präsentiert der Star-Designer eine exklusive Teppichkollektion in Zusammenarbeit mit Ruggable, die nicht nur...

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Events & Nachtleben

Genussvolles Osterfest: Kulinarische Vielfalt im Atlantis Dubai

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Von Ostereiersuchen und üppigen Sonntagsbraten bis hin zu lebhaften Brunchs und extravaganten Nachmittagstees verspricht Atlantis Dubai ein unvergessliches Fest mit köstlichen kulinarischen Erlebnissen.

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Cocktail X Festival: München wird zur Cocktail-Hauptstadt

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Vom 29. April bis zum 10. Mai 2025 verwandelt sich München in ein Paradies für Cocktail-Liebhaber. Das Cocktail X Festival, Deutschlands größtes Event seiner Art, geht in die dritte Runde...

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München: Ein unvergesslicher Städtetrip mit Familie und Freunden

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Eine Städtereise nach München verspricht unvergessliche Erlebnisse, kulturelle Highlights und eine einzigartige Mischung aus Tradition und Moderne. Die bayerische Landeshauptstadt, bekannt für ihre herzliche Gastfreundschaft und ihre reiche Geschichte, eignet...

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Vom Start-up zum Branchen-Leader: 11 Jahre Lottoland

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Vor elf Jahren startete ein kleines Start-up. Gemeinsam mit damals siebenköpfigen Team wurde eine Mission verfolgt: Das Lotto spielen zu digitalisieren. Ein dringend notwendiger Schritt, wie sich herausstellte. Spieler aus...

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Kein Ärger an Halloween – ein Ratgeber für Eltern thinkstockphotos.com
  • 24. Oktober 2017
  • Redaktion
Halloween

Kein Ärger an Halloween – ein Ratgeber für Eltern

Inzwischen ist Halloween auch in Deutschland Tradition. Jahr für Jahr ziehen verkleidete Kinder am 31. Oktober um die Häuser und bitten um Süßes. Viele Anwohner sind darauf vorbereitet - doch wer trotz Aufforderung kein Süßes herausgibt, muss mit Saurem rechnen. Aus lustigen Scherzen kann dabei schnell Ernst werden. Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer, erklärt, wann der Spaß an Halloween aufhört.

Kann man bei Halloween-Streichen gegen den Verursacher vorgehen?

„Ein vermeintlich harmloser Streich hat spätestens dann Konsequenzen, wenn Eigentum oder eine Person zu Schaden kommen. Gegen den Verursacher kann dann natürlich auf zivilrechtlichem Wege vorgegangen werden. Je nach Schwere des Delikts kommen aber auch strafrechtliche Sanktionen in Betracht“, erklärt Mingers. Wer zum Beispiel brennende Feuerwerkskörper in den Briefkasten steckt, macht sich unter Umständen wegen Brandstiftung sowie Sachbeschädigung strafbar. Letzteren Tatbestand erfüllt auch das Werfen von Farbbomben oder Eiern an Hauswände.

Was für Streiche sind erlaubt und welche nicht?

Damit man bei einem Streich von einer Sachbeschädigung sprechen kann, muss eine vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache vorliegen. „Das ist beim Einschmieren einer Türklinke mit Zahnpasta oder einem Klingelstreich nicht der Fall. Solange das Auto nicht beschädigt wird, dürfte auch das Einwickeln desselben den Tatbestand nicht erfüllen“, so der Rechtsexperte. Dennoch sollte man sich angesichts des nachbarschaftlichen Verhältnisses überlegen, welcher Streich wirklich lustig ist.

Wer haftet, wenn die Kinder durch ihre Streiche Schaden verursachen?

Kinder bis sieben Jahre sind schuldunfähig. Stellen sie etwas an, müssen die Eltern haften, insofern sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Kinder ab sieben Jahren sind dagegen deliktfähig und können für ihr Verhalten herangezogen werden. „Ob es letzten Endes dazu kommt, ist aber auch von der Reife des Kindes abhängig“, merkt Mingers an.

Darf ich meine Kinder ohne Begleitperson um die Häuser ziehen lassen?

Grundsätzlich dürfen Kinder in jedem Alter durch die Straßen ziehen. Aus sicherheitstechnischen Überlegungen ist es aber ratsam, sie nur in einer Gruppe losziehen und zumindest von einer erwachsenen Person begleiten zu lassen.

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