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News

Muss es immer das neueste Handy sein?

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Das Smartphone ist für viele Stadtmenschen unverzichtbar. Wer einen Mobilfunkvertrag in Verbindung mit der Finanzierung eines neuen Handys abschließt, erhält alle zwei Jahre ein neues Gerät. Doch ist das wirklich...

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Marketing der besonderen Art

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Werbung ist seit jeher das A und O, um auf sich aufmerksam zu machen. Wohl jeder kennt die sogenannten Kundenstopper, an denen kaum jemand vorbeikommt. Aufsteller lassen sich nicht nur...

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Leben & Genuss

Small Luxury Hotels of the World erweitert Portfolio

Leben & Genuss

Small Luxury Hotels of the World (SLH), bekannt für seine handverlesene Kollektion unabhängiger Boutique-Hotels, setzt den eingeschlagenen Wachstumskurs konsequent fort: Im ersten Quartal 2025 begrüßt die Marke 25 außergewöhnliche Neuzugänge.

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b’mine Frankfurt - Schlafen mit Blick auf die Frankfurter Skyline

Leben & Genuss

Vor drei Jahren öffnete das damals erste b’mine Hotel in Frankfurt seine Türen und empfängt seine Gäste seitdem mit einem einzigartigen Konzept. Innovative CarLofts, moderne Zimmer zum Wohlfühlen und exzellente...

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Fashion & Lifestyle

Griechische Kochkunst in Athen: Das Makris Athens by Domes

Fashion & Lifestyle

Unter der Leitung von Chef Patron Petros Dimas schafft das Makris Athen ein einzigartiges kulinarisches Erlebnis, bei dem typisch griechische Aromen mit innovativen Kochtechniken in historischem Ambiente kombiniert werden. So...

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Ruggable x Michael Michalsky: Waschbare Teppiche mit Metropolen-Flair

Fashion & Lifestyle

Michael Michalsky ist bekannt für seine zeitlosen Designs – ob in der Mode oder im Interior-Bereich. Nun präsentiert der Star-Designer eine exklusive Teppichkollektion in Zusammenarbeit mit Ruggable, die nicht nur...

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Events & Nachtleben

LOTTO 6aus49 im digitalen Zeitalter neu gedacht

Events & Nachtleben

Seit Jahrzehnten ist LOTTO 6aus49 eine feste Größe im deutschen Lottokosmos. Was früher in Form von Papierbelegen und Kugelmaschinen stattfand, hat sich heute weitgehend in die digitale Welt verlagert. Und...

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Genussvolles Osterfest: Kulinarische Vielfalt im Atlantis Dubai

Events & Nachtleben

Von Ostereiersuchen und üppigen Sonntagsbraten bis hin zu lebhaften Brunchs und extravaganten Nachmittagstees verspricht Atlantis Dubai ein unvergessliches Fest mit köstlichen kulinarischen Erlebnissen.

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Family & Friends

München: Ein unvergesslicher Städtetrip mit Familie und Freunden

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Eine Städtereise nach München verspricht unvergessliche Erlebnisse, kulturelle Highlights und eine einzigartige Mischung aus Tradition und Moderne. Die bayerische Landeshauptstadt, bekannt für ihre herzliche Gastfreundschaft und ihre reiche Geschichte, eignet...

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Vom Start-up zum Branchen-Leader: 11 Jahre Lottoland

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Vor elf Jahren startete ein kleines Start-up. Gemeinsam mit damals siebenköpfigen Team wurde eine Mission verfolgt: Das Lotto spielen zu digitalisieren. Ein dringend notwendiger Schritt, wie sich herausstellte. Spieler aus...

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Bus oder Bahn zu spät? Diese Rechte haben Betroffene thinkstockphotos.com
  • 17. April 2018
  • Redaktion
Anspruch auf Entschädigung

Bus oder Bahn zu spät? Diese Rechte haben Betroffene

Baustellen, Unwetter oder Personenschäden: Gründe für verspätete Züge und Busse gibt es zum Ärger von Pendlern und Vielfahrern viele. Verspätungen müssen aber nicht immer so hingenommen werden, denn unter bestimmten Bedingungen haben Betroffene Anspruch auf Entschädigung. Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer, klärt auf:

Verspätungen bei Fernbussen

„Fällt ein Fernbus aus oder verspätet sich, ist das nicht einfach persönliches Pech des Reisenden. Ist die Strecke, die man ursprünglich fahren wollte, länger als 250 Kilometer und beträgt die Verspätung mehr als zwei Stunden, so ist das Busunternehmen verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen“, weiß Mingers. Faustregel hierbei: Haben die Verspätung oder der Ausfall Gründe, die das Unternehmen beeinflussen kann, so hat das Unternehmen die Weiterreise auf einem anderen Wege zu ermöglichen. Tut es das nicht, so wird eine Erstattung des Ticketpreises von 50 Prozent fällig. Befindet man sich im Urlaub oder ist auf der Durchreise, so hat man in vielen Fällen außerdem Anspruch auf Verpflegung und eine Übernachtungsmöglichkeit. Veranstalter haften – anders als bei einem Unfall oder einer Panne – übrigens nicht, wenn das Zuspätkommen höherer Gewalt geschuldet ist, z.B. Naturkatastrophen oder sehr schlechtem Wetter.

Verspätungen bei der Bahn

Bahnkunden gehen bei Verspätungen natürlich auch nicht leer aus. Sind sie innerhalb Deutschlands unterwegs, z.B. mit der Deutschen Bahn, haben sie sowohl im Nah- als auch im Fernverkehr Anspruch auf eine Entschädigung. Diese kann auf Wunsch auch in Form von Bargeld ausgezahlt werden. Kommt die Bahn mehr als 60 Minuten zu spät, besteht ein Anspruch auf 25 Prozent des Fahrpreises, bei mehr als 120 Minuten sind es sogar 50 Prozent. Die Zeitangaben gelten dabei für Verspätungen in der Reisekette. Ein Beispiel: Ein Kunde steigt in Bonn in die Bahn und möchte in Koblenz umsteigen. Der Zug ab Bonn hat 60 Minuten Verspätung und auf den Zug in Koblenz muss der Fahrgast ebenfalls noch einmal 60 Minuten warten. Die beiden Verspätungen werden addiert – im Beispiel sind es also 120 Minuten, womit eine Erstattung von 50 Prozent des Fahrpreises fällig wird. „Sollte am gleichen Tag keine Weiterfahrt mehr möglich sein, hat der Kunde wie bei den Fernbussen Anspruch auf Verpflegung und maximal zwei Übernachtungen. Und auch hier gilt: Die Bahn haftet nur, wenn sie die Gründe verantworten kann“, erklärt der Rechtsexperte.

Verspätungen im Nahverkehr

„Bei Linienbussen und im Nahverkehr handhabt jedes Unternehmen Verspätungen ein wenig anders. Der Rhein-Ruhr-Verband zum Beispiel erstattet Tickets teils schon ab 20 Minuten Verspätung und bis zu einer gewissen Höhe auch nächtliche Taxikosten“, so Mingers. Hilfreich sind hier die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).