• Luzern – Kulturelle Hochburg der Zentralschweiz

  • Garten im September – was kann man noch pflanzen?

  • Frischer Wind auf Mallorca - The Hype Beach House

  • Urbaner Traumurlaub auf der Insel – Stadthotels in Palma de Mallorca

  • München: Ein unvergesslicher Städtetrip mit Familie und Freunden

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

News

Deine kreative Identität gestalten - Ein Leitfaden zum Erstellen eines herausragenden Portfolios

News

Hallo liebe Kreative! Herzlichen Glückwunsch dazu, dich auf die aufregende Reise gemacht zu haben, deine kreative Identität aufzubauen. Egal, ob du ein erfahrener Profi bist oder gerade erst anfängst, dein...

Weiterlesen

Wie erhält man eine Förderung zur Installation einer Wallbox?

News

Deutschland hinkt den Klimazielen hinterher! Besonders betroffen ist dabei der Verkehrsbereich. Sollen doch bis 2030 die Emissionen rigoros reduziert werden. Die Politik versucht, dieses Ziel zu erreichen, indem der Individualverkehr...

Weiterlesen

Leben & Genuss

Luzern – Kulturelle Hochburg der Zentralschweiz

Leben & Genuss

Hochkultur, Naturerlebnis, Luxusshopping und kulinarischer Genuss liegen wohl selten so nah beieinander wie in Luzern. Eingebettet in ein beeindruckendes Alpenpanorama, direkt am funkelnden Vierwaldstätter See gelegen und reich an bedeutenden...

Weiterlesen

Garten im September – was kann man noch pflanzen?

Leben & Genuss

Der Sommer neigt sich langsam aber sicher seinem Ende. Kürzere Tage und kältere Temperaturen stehen auf dem Programm. Und dennoch kann man noch so manche Pflanze aussäen.

Weiterlesen

Fashion & Lifestyle

Wie stylt man Damen-Sneakers?

Fashion & Lifestyle

Ursprünglich für sportliche Aktivitäten konzipiert, haben sich Sneakers zu einem unverzichtbaren Bestandteil jeder Garderobe entwickelt. Ihre Vielseitigkeit ermöglicht den Einsatz bei den verschiedensten Anlässen – von lässig bis elegant. Doch...

Weiterlesen

Urban Streetstyle: Darum sind Boots das passende Schuhwerk für jeden Anlass

Fashion & Lifestyle

Boots symbolisieren Praktikabilität und lässigen Style. Daher verwundert es nicht, dass modebewusste Männer an den flexiblen Stiefeln mit meist knöchelhohem Schaft Gefallen finden. Die weiche und dennoch strapazierfähige Leder- oder...

Weiterlesen

Events & Nachtleben

Wie der Verband der deutschen Games-Branche Deutschland zu einem weltweit führenden E-Sport-Standort macht

Events & Nachtleben

E-Sport hat sich in den letzten Jahren zu einem globalen Phänomen entwickelt, das weltweit Millionen von Fans und Spielern in seinen Bann zieht. Im Herzen Europas ist Deutschland zu einem...

Weiterlesen

No Limits - Holiday on Ice

Events & Nachtleben

Mit der neue Produktion NO LIMITS knüpft HOLIDAY ON ICE nahtlos an die Erfolge vergangener Jahre an und feiert sein spektakuläres 80-jähriges Jubiläum. NO LIMITS verbindet Innovation und Tradition auf...

Weiterlesen

Family & Friends

München: Ein unvergesslicher Städtetrip mit Familie und Freunden

Family & Friends

Eine Städtereise nach München verspricht unvergessliche Erlebnisse, kulturelle Highlights und eine einzigartige Mischung aus Tradition und Moderne. Die bayerische Landeshauptstadt, bekannt für ihre herzliche Gastfreundschaft und ihre reiche Geschichte, eignet...

Weiterlesen

Vom Start-up zum Branchen-Leader: 11 Jahre Lottoland

Family & Friends

Vor elf Jahren startete ein kleines Start-up. Gemeinsam mit damals siebenköpfigen Team wurde eine Mission verfolgt: Das Lotto spielen zu digitalisieren. Ein dringend notwendiger Schritt, wie sich herausstellte. Spieler aus...

Weiterlesen
Fahrradfahren: Was Radler wissen sollten thinkstockphotos.com
  • 02. Mai 2018
  • Redaktion
Kopfhörer- und Handynutzung – Was ist auf dem Fahrrad erlaubt?

Fahrradfahren: Was Radler wissen sollten

Nicht nur Auto-, sondern natürlich auch Radfahrer müssen sich im Straßenverkehr an Regeln und Pflichten halten. Die wenigsten wissen allerdings genau, was es dabei alles zu beachten gibt. Gibt es eine Helmpflicht? Darf das Handy benutzt werden? Ist es erlaubt, Musik über Kopfhörer zu hören? Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer, gibt Antworten.

Fahrradweg, Gehweg oder Straße – Wo darf man fahren?

„Generell gilt: Der Fahrradfahrer gehört auf die Straße. Die Nutzung eines Radweges ist nur dann gestattet, wenn dieser befahrbar und ausdrücklich durch ein Radwegschild gekennzeichnet ist. Grund dafür ist, dass Fahrräder auf der Straße besser zu sehen sind“, erklärt Mingers. Ist ein Radweg ausgeschildert, aber aus verschiedenen Gründen nicht befahrbar, beispielsweise weil dort Scherben liegen oder Mülltonnen oder parkende Autos ein Hindernis darstellen, darf auf die Straße ausgewichen werden. Lastenräder und Räder mit Anhängern, die zu breit für den Radweg sind, haben immer die Straße zu nutzen.

Auf dem Gehweg dürfen nur Kinder bis zu einem Alter von 10 Jahren fahren. Erwachsenen ist dies nur dann gestattet, wenn der Gehweg durch ein Schild für Fußgänger und Radler gemeinsam freigegeben ist.

Die linke Straßenseite zu befahren ist nicht erlaubt: „In Deutschland gilt ein generelles Rechtsfahrverbot. Wer einen Radweg auf der linken Seite benutzt, obwohl dies nicht durch ein Schild angeordnet ist, riskiert ein Bußgeld von 15 Euro“, so der Rechtsexperte.

Mitschuld an Unfällen – Sind das Tragen eines Helms und das Absteigen an Zebrastreifen Pflicht?

In Deutschland sind nur Fahrer von Krafträdern (also Mofa-, Moped- und Motorradfahrer) dazu verpflichtet, einen Schutzhelm zu tragen – Radfahrer aber nicht. Das allgemeine Gerücht, Radler hätten eine Mitschuld an einem Unfall, wenn sie keinen Helm tragen, ist unbegründet. Für die Schuldfrage ist der Helm irrelevant. Im Falle eines Unfalls erhalten Betroffene lediglich weniger Schmerzensgeld.

„Beim Überqueren eines Zebrastreifens sollte man am besten absteigen und das Rad hinüber schieben, denn: Für Radler gelten nicht dieselben Regeln wie für Fußgänger. Steigen Radfahrer nicht ab, müssen sie Autos am Zebrastreifen Vorfahrt gewähren – andernfalls tragen sie unter Umständen eine Mitschuld, falls es zu einem Unfall kommt“, weiß Mingers.

Kopfhörer- und Handynutzung – Was ist erlaubt?

Kopfhörer rein, Playlist an und losfahren – dagegen ist nichts einzuwenden. Musik auf dem Fahrrad zu hören ist zulässig, solange die Lautstärke an den Straßenverkehr angepasst wird. Es muss gewähr-leistet sein, dass der Straßenverkehr ausreichend wahrgenommen wird und Warnsignale deutlich zu hören sind.

Strikt verboten ist dagegen die Nutzung eines Mobiltelefons im deutschen Straßenverkehr. „Dafür gibt es einen guten Grund: Wer mit einem Handy auf dem Fahrrad fährt, nutzt dann oftmals nur eine Hand zum Lenken. In einem Notfall geht damit die Lenkkontrolle verloren“, erklärt der Rechtsanwalt. Zudem steigt die Unfallgefahr bei Ablenkung durch ein Smartphone um ein Vielfaches. Wer sich nicht an das Verbot hält, riskiert ein Bußgeld von 55 Euro.

Mehr Infos: mingers-kreuzer.de