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  • Superlative in jeder Hinsicht - Atlantis, The Royal

  • Griechische Kochkunst in Athen: Das Makris Athens by Domes

  • Genussvolles Osterfest: Kulinarische Vielfalt im Atlantis Dubai

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Werbung ist seit jeher das A und O, um auf sich aufmerksam zu machen. Wohl jeder kennt die sogenannten Kundenstopper, an denen kaum jemand vorbeikommt. Aufsteller lassen sich nicht nur...

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Leben & Genuss

Athens Capital Hotel - MGallery Collection: Übernachten im Herzen der Metropole

Leben & Genuss

Im Sonnenuntergang mit Blick auf die Akropolis im Rooftop Pool seine Bahnen ziehen, spannende Signatur Cocktails zu erlesenen Sushi-Kreationen genießen oder Kunstwerke griechischer Künstler bewundern – das Athens Capital Hotel...

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Superlative in jeder Hinsicht - Atlantis, The Royal

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Dubai steht seit geraumer Zeit für Superlative jeglicher Art. Mit goldenen Zahnbürsten, blattgoldummanteltem Sushi und einer Hot Stone Massage mit güldenen Steinen setzt das neue Ultra-Luxushotel Atlantis, The Royal dem...

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Griechische Kochkunst in Athen: Das Makris Athens by Domes

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Ruggable x Michael Michalsky: Waschbare Teppiche mit Metropolen-Flair

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Michael Michalsky ist bekannt für seine zeitlosen Designs – ob in der Mode oder im Interior-Bereich. Nun präsentiert der Star-Designer eine exklusive Teppichkollektion in Zusammenarbeit mit Ruggable, die nicht nur...

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Events & Nachtleben

Genussvolles Osterfest: Kulinarische Vielfalt im Atlantis Dubai

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Cocktail X Festival: München wird zur Cocktail-Hauptstadt

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Vom 29. April bis zum 10. Mai 2025 verwandelt sich München in ein Paradies für Cocktail-Liebhaber. Das Cocktail X Festival, Deutschlands größtes Event seiner Art, geht in die dritte Runde...

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München: Ein unvergesslicher Städtetrip mit Familie und Freunden

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Eine Städtereise nach München verspricht unvergessliche Erlebnisse, kulturelle Highlights und eine einzigartige Mischung aus Tradition und Moderne. Die bayerische Landeshauptstadt, bekannt für ihre herzliche Gastfreundschaft und ihre reiche Geschichte, eignet...

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Vom Start-up zum Branchen-Leader: 11 Jahre Lottoland

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Vor elf Jahren startete ein kleines Start-up. Gemeinsam mit damals siebenköpfigen Team wurde eine Mission verfolgt: Das Lotto spielen zu digitalisieren. Ein dringend notwendiger Schritt, wie sich herausstellte. Spieler aus...

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Verkehrssünder aufgepasst – Ab sofort drohen härtere Strafen! Thinkstock
  • 02. November 2017
  • Redaktion

Verkehrssünder aufgepasst – Ab sofort drohen härtere Strafen!

Rücksichtloses Rasen, die Nutzung vom Handy am Steuer und das Blockieren von Rettungsgassen – von nun an gibt es härtere Strafen für Verkehrssünder.

Neue Sanktionen sollen von verkehrswidrigem Verhalten abschrecken. Für rücksichtsloses Rasen kann jetzt sogar eine Haftstrafe drohen. Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer, erläutert im Folgenden die Einzelheiten.

 

Illegale Autorennen

„Vor allem für illegale Autorennen wurden die Gesetze verschärft. Bis dato musste man bei der Teilnahme an einem Rennen mit 400 Euro Bußgeld und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Von nun an drohen Organisatoren oder auch Teilnehmern dieser Rennen bis zu zehn Jahre Haft, wenn jemand schwer verletzt oder gar getötet wurde“, erklärt Markus Mingers. Sollte niemand zu Schaden kommen, ist trotzdem mit zwei Jahren Haft zu rechnen. Sogar der Versuch, ein Autorennen zu organisieren, kann bestraft werden. Anstoß für die Gesetzesänderung gab unter anderem ein Urteil des Landesgerichts in Berlin. Dort wurden zwei Männer, die an einem illegalen Autorennen teilnahmen, des Mordes schuldig gesprochen, da bei dem Rennen ein 69-jähriger Mann starb.

 

Handynutzung

Bisher wurde der Gebrauch von Handys am Steuer mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet. „Das gehört ab jetzt der Vergangenheit an: Wer das Handy beim Fahren benutzt, muss mit einer Strafe von 100 Euro rechnen“, so der Rechtsexperte. „Hinzu kommt, wie auch zuvor, ein Punkt in Flensburg. Bei einem Unfall mit Sachschaden drohen sogar 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat!“ Das Verbot gilt ab jetzt nicht mehr nur fürs Handy, sondern auch für alle anderen Kommunikationsgeräte wie Tablets und Laptops. Genauso wie Autofahrer, werden Radfahrer härter bestraft: Wird ein Radfahrer mit dem Handy am Lenker erwischt, kommen ab sofort nicht mehr nur 25 Euro, sondern 55 Euro Bußgeld auf ihn zu.

 

Blockieren der Rettungsgasse

„Bilden Autofahrer zum Beispiel auf der Autobahn bei stockendem Verkehr keine Rettungsgasse, drohen ihnen anstatt früher 20 Euro, nun 200 Euro bis 320 Euro Strafe“, weiß Mingers. Hinzu kommt ein Fahrverbot von einem Monat. „Aber auch unabhängig von der Bildung der Rettungsgasse wurde die Bundesverordnung geändert. Verschafft man nahenden Rettungskräften mit eingeschaltetem Einsatzhorn und Blaulicht nicht sofort freie Bahn, ist ein Bußgeld von mindestens 240 Euro zu zahlen und der Führerschein für einen Monat abzugeben.“

 

Gesichtsverhüllung

Auch für Gesichtsverhüllungen gibt es nun Gesetze: Gesichtsverhüllende Masken oder Schleier gelten als Tabu und werden mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet, wenn sie während der Fahrt getragen werden. Grund ist, dass es möglich sein muss, den Fahrer beziehungsweise die Fahrerin im Falle einer Verkehrskontrolle zu identifizieren. „Kopfbedeckungen, die das Gesicht freilassen, sind natürlich weiterhin erlaubt“, so der Rechtsanwalt abschließend.

 

Quelle: www.mingers-kreuzer.de

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